Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Stefan Gerlach Hotelberatung
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Stefan Gerlach (im Folgenden "Hotelberater" oder "Hoteltester") und seinen Auftraggebern (im Folgenden "Auftraggeber"). Sie legen alle Rechte und Pflichten fest, die im Rahmen der Tätigkeit als Hotelberater und Hoteltester entstehen und dienen als verbindliche Grundlage für die Zusammenarbeit.
(2) Abweichende AGB des Auftraggebers finden nur dann Anwendung, wenn der Hotelberater diese ausdrücklich und schriftlich akzeptiert. Ohne eine solche Bestätigung gelten ausschließlich die AGB des Hotelberaters, um eine einheitliche und faire Grundlage für beide Vertragsparteien zu gewährleisten.
(1) Die Annahme eines Auftrags sowie mündliche, telefonische oder durch Mitarbeiter getroffene Vereinbarungen, Zusicherungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Hotelberaters. Diese Bestätigung dient dazu, Klarheit zu schaffen und Missverständnisse zu vermeiden, was wiederum eine reibungslose Auftragserfüllung sicherstellt.
(2) Der Auftrag umfasst die Beratung und Evaluierung von Hotels, insbesondere die Analyse der Gästezufriedenheit, der allgemeinen Hotelqualität und der Serviceleistungen. Der Hoteltester erstellt Berichte und gibt Empfehlungen zur Verbesserung der Hotelqualität. Der Auftrag kann zusätzlich die Überprüfung von Sicherheitsstandards, Hygienemaßnahmen und sonstigen spezifischen Anforderungen umfassen, um die Gesamtqualität des Hotels zu steigern.
(3) Der genaue Umfang des Auftrags, einschließlich der Zielsetzungen und des Verwendungszwecks, wird vorab schriftlich festgelegt. Diese klare Festlegung hilft, die Erwartungen des Auftraggebers zu präzisieren und sicherzustellen, dass die erbrachten Leistungen die Bedürfnisse des Auftraggebers bestmöglich erfüllen.
(1) Der Hotelberater führt den Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen sowie unparteiisch durch. Die Bewertungen und Empfehlungen beruhen auf objektiven Kriterien, um eine präzise und neutrale Beurteilung sicherzustellen. Unabhängigkeit und Neutralität sind hierbei von oberster Bedeutung, um die Glaubwürdigkeit der Ergebnisse zu gewährleisten.
(2) Der Hotelberater kann keinen bestimmten Erfolg garantieren, da die Bewertung auf objektiven Kriterien beruht, die möglicherweise nicht den subjektiven Erwartungen des Auftraggebers entsprechen. Es wird ausdrücklich betont, dass der Hotelberater lediglich Empfehlungen gibt und deren Umsetzung sowie Erfolg von einer Vielzahl externer Faktoren abhängen.
(3) Der Hotelberater ist berechtigt, qualifizierte Mitarbeiter zur Unterstützung heranzuziehen, solange seine Verantwortung für die ordnungsgemäße Bearbeitung des Auftrags nicht beeinträchtigt wird. Der Hotelberater stellt sicher, dass alle beteiligten Mitarbeiter über die erforderlichen Fachkenntnisse und Qualifikationen verfügen, um eine qualitativ hochwertige Bearbeitung des Auftrags sicherzustellen.
(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Hotelberater alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig erhält. Dies umfasst unter anderem Planungsunterlagen, aktuelle Berichte, Gästebewertungen sowie sonstige relevante Dokumente, die für eine umfassende Analyse notwendig sind.
(2) Weisungen des Auftraggebers, die darauf abzielen, das objektive Ergebnis des Gutachtens zu beeinflussen oder zu verfälschen, sind nicht zulässig. Der Hotelberater muss in seiner Tätigkeit unabhängig bleiben, um eine objektive und neutrale Beratung sicherzustellen. Jegliche Einflussnahme des Auftraggebers auf die Ergebnisse wird ausdrücklich ausgeschlossen.
(1) Der Hotelberater verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln. Diese Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Der Schutz der Interessen des Auftraggebers steht im Vordergrund, weshalb alle im Zuge der Tätigkeit erhaltenen Daten diskret behandelt werden.
(2) Auch alle Mitarbeiter des Hotelberaters unterliegen der Schweigepflicht. Der Hotelberater sorgt dafür, dass die Verpflichtung zur Vertraulichkeit von allen beteiligten Personen verstanden und eingehalten wird.
(1) Der Hotelberater behält das Urheberrecht an allen erstellten Berichten, Gutachten und sonstigen Unterlagen, die im Rahmen des Auftrags entstehen. Diese Berichte sind das Resultat einer detaillierten Analyse und stellen das geistige Eigentum des Hotelberaters dar.
(2) Die Verwendung der Berichte ist ausschließlich für den im Auftrag vereinbarten Zweck zulässig. Eine Weitergabe an Dritte oder inhaltliche Änderungen dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Hotelberaters erfolgen. Dies schützt die Qualität und die Integrität der erstellten Berichte.
(1) Das Honorar für die Leistungen des Hotelberaters wird individuell vereinbart. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Umfang des jeweiligen Auftrags sowie der dafür erforderlichen Zeit, um eine faire Entlohnung sicherzustellen.
(2) Nebenkosten, wie etwa Reise- und Übernachtungskosten, werden gesondert abgerechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Diese Kosten entstehen durch notwendige Vor-Ort-Analysen und sind ein integraler Bestandteil der Leistungserbringung.
(1) Das Honorar ist in zwei Raten zu zahlen: 50 % in Vorkasse und 50 % nach Abschluss der Leistung. Zusätzlich werden etwaige Auslagen in der Abschlussrechnung aufgeführt. Die Zahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zu leisten. Eine rechtzeitige Zahlung trägt zur Sicherstellung einer guten und kontinuierlichen Geschäftsbeziehung bei.
(2) Bei Zahlungsverzug ist der Hotelberater berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu berechnen. Diese Verzugszinsen dienen dazu, den Hotelberater vor finanziellen Nachteilen aufgrund verspäteter Zahlungen zu schützen.
(1) Der Hotelberater haftet ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Jegliche darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen, um das Haftungsrisiko des Hotelberaters in einem angemessenen Rahmen zu halten.
(2) Die Haftung ist auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt. Der Auftraggeber kann im Schadensfall keine Forderungen geltend machen, die über die Höhe des Honorars hinausgehen, um die Haftung kalkulierbar zu halten.
(1) Beide Vertragsparteien haben das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die Fortführung des Vertrags für eine der Parteien unzumutbar ist.
(2) Im Falle einer Kündigung behält der Hotelberater Anspruch auf das vereinbarte Honorar für die bereits erbrachten Leistungen, sofern diese für den Auftraggeber verwertbar sind. Der Hotelberater wird dem Auftraggeber im Rahmen der Kündigung alle erzielten Ergebnisse zur Verfügung stellen, sofern diese für den Auftraggeber von Nutzen sind.
(1) Der Auftraggeber erteilt dem Hotelberater die Genehmigung, den Auftraggeber als Referenz zu nennen. Dies beinhaltet auch die Verwendung des Logos des Auftraggebers zu Referenzzwecken.
(2) Die Verwendung des Namens und Logos erfolgt ausschließlich in Zusammenhang mit der Darstellung der bisherigen Projekte und Referenzen des Hotelberaters, zum Beispiel auf der Webseite, in Präsentationen oder in anderen Marketingmaterialien.
(3) Sollte der Auftraggeber dies nicht wünschen, hat er dies dem Hotelberater vor Vertragsabschluss schriftlich mitzuteilen.
(1) Erfüllungsort ist die berufliche Niederlassung des Hotelberaters. Die Leistungen werden von diesem Standort aus erbracht, es sei denn, es wurden andere Vereinbarungen getroffen.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Schwarzenbek, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Dadurch wird eine klare Zuständigkeit festgelegt, die für beide Parteien nachvollziehbar ist.
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