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M&A & Strategie

Share Deal

Meint den Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt einzelner Assets. Beeinflusst Haftung, Struktur und die Übernahme bestehender Verträge und Risiken.





Share Deal bezeichnet den Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt einzelner Vermögenswerte. Der Begriff steht damit für die Übernahme eines Unternehmens in seiner bestehenden rechtlichen Hülle samt Verträgen, Historie und Risikoprofil. Gerade in mittelständischen oder internationalen Prozessen ist dieser Weg häufig die dominierende Deal-Struktur.

Ein Share Deal erhält die Kontinuität des Unternehmens, erhöht zugleich aber die Relevanz von Garantien, Haftung und sauberer Due Diligence. Käufer übernehmen damit nicht nur Chancen, sondern auch die bestehende Struktur samt Altlasten, Beziehungen und Verpflichtungen. Die stärksten Querbezüge bestehen zu Asset Deal, Share Purchase Agreement und Vendor Due Diligence.

Wirtschaftlich wirkt der Share Deal auf Risikoübernahme, Integrationsaufwand und Preislogik. Der Begriff prägt damit die gesamte Architektur eines Erwerbs und die Qualität der Absicherung nach Closing.